"Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten (...)". So formuliert die zentrale Vorschrift des neuen Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes (VIG) den allgemeinen Auskunftsanspruch zugunsten von jedermann, der bei Behörden vorhandene Unternehmensdaten einsehen möchte.
Wie ist mit dem neuen Anspruch auf behördliche Auskunft über unternehmensbezogene Daten umzugehen? Was können Unternehmen bereits im Vorfeld eines konkreten Auskunftsantrages tun, um Unternehmensinteressen zu schützen. Wie gehen Behörden mit einem konkreten Antrag um, ohne sich später Regressansprüchen ausgesetzt zu sehen?
Der vorliegende Kommentar versteht sich als juristischer Fachkommentar, jedoch ohne Scheu vor pragmatischen Lösungshilfen. Er dient sowohl den Wirtschaftsbeteiligten als auch den auskunftspflichtigen Behörden als Orientierungshilfe. Die Verfasser sind als Rechtsanwälte langjährige Praktiker im Bereich des Lebensmittelrechts.
Wie ist mit dem neuen Anspruch auf behördliche Auskunft über unternehmensbezogene Daten umzugehen? Was können Unternehmen bereits im Vorfeld eines konkreten Auskunftsantrages tun, um Unternehmensinteressen zu schützen. Wie gehen Behörden mit einem konkreten Antrag um, ohne sich später Regressansprüchen ausgesetzt zu sehen?
Der vorliegende Kommentar versteht sich als juristischer Fachkommentar, jedoch ohne Scheu vor pragmatischen Lösungshilfen. Er dient sowohl den Wirtschaftsbeteiligten als auch den auskunftspflichtigen Behörden als Orientierungshilfe. Die Verfasser sind als Rechtsanwälte langjährige Praktiker im Bereich des Lebensmittelrechts.