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Erscheint vorauss. 10. März 2025
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Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 führte zu einer weltweiten Pandemie und versetzte die Bundesrepublik in einen Gesundheitsnotstand. Mit Blick auf die Wesentlichkeitstheorie ist der parlamentarische Gesetzgeber verpflichtet, in Erfüllung seiner staatlichen Schutzverpflichtung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den rechtlichen Rahmen zur Bewältigung eines solchen pandemiebedingten Gesundheitsnotstandes zur Verfügung zu stellen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Bundesrepublik weder tatsächlich noch rechtlich auf eine pandemische Bedrohung dieses Ausmaßes vorbereitet war. Nach wie vor…mehr

Produktbeschreibung
Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 führte zu einer weltweiten Pandemie und versetzte die Bundesrepublik in einen Gesundheitsnotstand. Mit Blick auf die Wesentlichkeitstheorie ist der parlamentarische Gesetzgeber verpflichtet, in Erfüllung seiner staatlichen Schutzverpflichtung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den rechtlichen Rahmen zur Bewältigung eines solchen pandemiebedingten Gesundheitsnotstandes zur Verfügung zu stellen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Bundesrepublik weder tatsächlich noch rechtlich auf eine pandemische Bedrohung dieses Ausmaßes vorbereitet war. Nach wie vor fehlt es an einer allgemeinen Pandemiegesetzgebung im deutschen Recht. Genau dort knüpft die vorliegende Arbeit an, welche die COVID-19-spezifischen Regelungen anhand zuvor herausgearbeiteter Maßstäbe auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft und im Anschluss daran konkrete Normierungsvorschläge für einen solchen gesetzgeberischen Rahmen auf verfassungs- und einfachrechtlicher Ebene unterbreitet.
Autorenporträt
Marina Preiß studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2020 war sie bis Ende 2021 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im BMBF-Projekt 'LegEmerge' am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht von Professor Dr. Hans-Georg Dederer an der Universität Passau tätig. Anschließend arbeitete sie bis Februar 2024 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien von Professor Dr. Tristan Barczak an der Universität Passau. Seit Oktober 2023 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des OLG München.