Seit 2017 hat sich das kamerunische Recht der öffentlichen Unternehmen an das OHADA-Recht angedockt. Dies geschah durch die Einführung eines Gesetzes, dessen Ziel es ist, den allgemeinen Status dieser Unternehmen festzulegen. Artikel 10 dieses Gesetzes vom 12. Juli 2017 legte somit den Grundsatz fest, dass alle kamerunischen öffentlichen Unternehmen nicht nur Aktiengesellschaften sind, sondern auch den Bestimmungen des Einheitlichen Akts der OHADA über das Recht der Handelsgesellschaften und der wirtschaftlichen Interessenvereinigung unterliegen. Derselbe Artikel verpflichtet diese Unternehmen auch dazu, sich durch dieses oben genannte Gesetz ihrer nationalen Gesetzgebung zu unterwerfen. Sechs Jahre später stehen die öffentlichen Unternehmen trotz der Bemühungen des kamerunischen Gesetzgebers, die öffentlichen Unternehmen an das OHADA-Recht anzubinden, in einigen Bereichen immer noch unter dem Einfluss des öffentlichen Rechts. Dies ist durch die vom Staat auferlegten Aufgaben derLeistung und des allgemeinen Interesses gerechtfertigt. Ein Beweis dafür, dass die Unterwerfung der öffentlichen Unternehmen unter das OHADA-Recht durch das kamerunische Recht nicht absolut ist.