Gesetzgebungsoutsourcing - die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung von Gesetzentwürfen - ist ein Phänomen, das sich in den letzten Jahren in der Politik immer größerer Popularität erfreut. Grund dafür ist nicht zuletzt der wachsende Zeitdruck, unter dem Gesetze häufig beschlossen werden. Gleichzeitig erscheint das Gesetzgebungsoutsourcing aber nicht unproblematisch in Bezug auf die Verfassungsprinzipien der Demokratie, des Funktionsvorbehalts sowie des Gemeinwohls. Ziel der Arbeit ist, einen Überblick über das Phänomen des Gesetzgebungsoutsourcings und die damit zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Probleme zu geben. Dazu wird zunächst das Phänomen des Gesetzgebungsoutsourcings beschrieben und versucht, eine Einordnung in bereits bestehende Kategorien wie private Rechtsetzung und sachverständige Beratung vorzunehmen. In einem zweiten Schritt werden die möglichen verfassungsrechtlichen Probleme in diesem Zusammenhang aufgezeigt und schließlich sowohl de lege lata als auch de lege ferenda nach möglichen Lösungen gesucht.