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Der Gesetzgeber setzt zunehmend Preisregelungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ein. Bei materieller Betrachtung fällt die Wirkungsäquivalenz dieser Regelungen mit Sonderabgaben auf. Die Verfassungsanforderungen an "abgabenähnliche" Zwangsvergütungen ergeben sich unmittelbar aus den Gewährleistungen der Finanzverfassung und der Grundrechte: Die Kompetenzordnung für Steuern und das Budgetbewilligungsrecht wehren Kompetenzübergriffe des preisregulierenden Sachgesetzgebers ab. Die Freiheitsrechte und insbesondere das Prinzip der Lastengleichheit fordern die besondere Rechtfertigung der…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber setzt zunehmend Preisregelungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ein. Bei materieller Betrachtung fällt die Wirkungsäquivalenz dieser Regelungen mit Sonderabgaben auf. Die Verfassungsanforderungen an "abgabenähnliche" Zwangsvergütungen ergeben sich unmittelbar aus den Gewährleistungen der Finanzverfassung und der Grundrechte: Die Kompetenzordnung für Steuern und das Budgetbewilligungsrecht wehren Kompetenzübergriffe des preisregulierenden Sachgesetzgebers ab. Die Freiheitsrechte und insbesondere das Prinzip der Lastengleichheit fordern die besondere Rechtfertigung der finanziellen Sonderbelastung Privater für Gemeinwohlzwecke und begrenzen deren zulässige Intensität. Christian von Stockhausen entwickelt diese Maßstäbe am Beispiel der Stromeinspeisungsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, des Arzneimittelabschlags gemäß
130a Sozialgesetzbuch V sowie des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nach
14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.
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Rezensionen
"Die in großer Klarheit und schöner Sprache abgefaßte Arbeit ist inhaltlich wie formal vorbildlich gestaltet - bis hin zur aufwendigen Veröffentlichungsform mit Qualitätspapier, festem Einband und Fadenheftung. [...] Als Fazit bleibt festzuhalten: Das System und die kritische Entfaltung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe für abgabeähnliche Vergütungsregelungen als alternativer Finanzierungsform zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben haben mit der Dissertation von Stockhausen ihr Standardwerk gefunden." Christian Waldhoff, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 134, 2/2009