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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese juristische Seminararbeit bearbeitet die Thematik des Luft- und Lichtentzugs durch das Nachbargrundstück. Im Fokus steht die Frage, inwieweit diese Thematik betreffende Konflikte vom Gesetz geregelt sind. In Zeiten des Materialismus rückt die Frage nach dem Schutz individueller Rechtsgüter in den Mittelpunkt der privaten Lebensführung. Zentrale Bedeutung kommt insbesondere Grundstücken zu, da diese mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese juristische Seminararbeit bearbeitet die Thematik des Luft- und Lichtentzugs durch das Nachbargrundstück. Im Fokus steht die Frage, inwieweit diese Thematik betreffende Konflikte vom Gesetz geregelt sind. In Zeiten des Materialismus rückt die Frage nach dem Schutz individueller Rechtsgüter in den Mittelpunkt der privaten Lebensführung. Zentrale Bedeutung kommt insbesondere Grundstücken zu, da diese mit den darauf stehenden Eigenheimen oftmals den Lebensmittelpunkt ausmachen. Grundstücke grenzen an andere Grundstücke, somit beeinflusst die Nutzung eines Grundstücks auch andere Grundstücke. Besonderes Augenmerk fällt hierbei auf die Unterscheidung zwischen negativen und positiven Einwirkungen in der Rechtsprechung. Zu Beginn der Arbeit wird auf die Begriffe des Grundstücks, des Nachbarn und des Nachbarrechts eingegangen. Es folgt das privatrechtliche Nachbarrechtsverhältnis. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Abgrenzung zwischen dem Begriff der Einwirkung und dem der negativen Immission. Hierbei wird auf den Entzug von Luft und Licht näher eingegangen als auch auf die Rechtsfolgen, die sich aus der Differenzierung des Immissionsbegriffes ergeben. Des Weiteren werden zwei Arten von nachbarrechtlichen Normen vorgestellt. Darauf folgt das Fenster- und Lichtrecht, welches dem öffentlich-rechtlichen Nachbarrecht zuzuordnen ist. Am Ende der Arbeit wird auf das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis eingegangen, gefolgt von den rechtlichen Regelungen eines Nachbarlandes.
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