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Am 1. Januar 1997 tritt das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch in Kraft, das in dem neuen Sozialgesetzbuch VII einige gravierende Neuerungen des Unfallversicherungsrechtes mit sich bringt. So sind jetzt die Unfallversicherungsträger außer für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch für die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zuständig. Der Basiskommentar ist einer der ersten Kommentare zum neuen Unfallversicherungsrecht. Er ist stark praxisbezogen und gibt wichtige Hinweise zur Handhabung des neuen Rechts.

Produktbeschreibung
Am 1. Januar 1997 tritt das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch in Kraft, das in dem neuen Sozialgesetzbuch VII einige gravierende Neuerungen des Unfallversicherungsrechtes mit sich bringt. So sind jetzt die Unfallversicherungsträger außer für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch für die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zuständig. Der Basiskommentar ist einer der ersten Kommentare zum neuen Unfallversicherungsrecht. Er ist stark praxisbezogen und gibt wichtige Hinweise zur Handhabung des neuen Rechts.