Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGBMit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende.Bereiten Sie sich rechtzeitig vorDas neue Handbuch vermittelt Ihnen genau die notwendigen Kenntnisse undstellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen darerklärt für alle Bereiche, von Bestellung und Pflichten der Amtsträger bis hin zu deren Aufsicht durch das Gericht, worauf es in der Praxis nun besonders ankommterläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes der Amtsträgerlöst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Rechterklärt die Details der Prozessführung bei minderjährigen bzw. betreuten Personen.Ein Muss für jeden Zivilrechtler, der gestaltet und gerichtliche Verfahren führt. Das bekannte Autorenteamaus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität:RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR RAin Dr. Christa Bienwald RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR RiOLG Dr. Thomas Kischkel PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß Prof. Dr. Markus Lamberz Notarin Dr. Karin Raude Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer