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Neubeginn oder Kontinuität nach 1945? In diesem Spannungsfeld steht die von Gustav Radbruch 1946 geprägte Formel gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht auf der Seite des politischen und rechtlichen Neubeginns. Mit dem Begriff des gesetzlichen Unrechts ist ausgeschlossen, dass sich NS-Täter auf das despotische NS-Normensystem berufen. Die Diskussion nach 1945 um den Begriff des gesetzlichen Unrechts und seine positivierte Form, das Kontrollratsgesetz Nr. 10, wird anhand von fünf Fallgruppen analysiert: der NS-Amnestie des Erzberger-Mörders Tillessen, der Denunziationen im NS-Staat, dem…mehr

Produktbeschreibung
Neubeginn oder Kontinuität nach 1945? In diesem Spannungsfeld steht die von Gustav Radbruch 1946 geprägte Formel gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht auf der Seite des politischen und rechtlichen Neubeginns. Mit dem Begriff des gesetzlichen Unrechts ist ausgeschlossen, dass sich NS-Täter auf das despotische NS-Normensystem berufen. Die Diskussion nach 1945 um den Begriff des gesetzlichen Unrechts und seine positivierte Form, das Kontrollratsgesetz Nr. 10, wird anhand von fünf Fallgruppen analysiert: der NS-Amnestie des Erzberger-Mörders Tillessen, der Denunziationen im NS-Staat, dem Entzug jüdischen Vermögens, der NS-«Euthanasie» und der Justizverbrechen. Die Arbeit beschreibt, wie ein juristischer Neubeginn möglich war.
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Autorenporträt
Clea Laage, Doppelstudium der Sozial- und Rechtswissenschaften an der Universität Hannover; Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen; berufliche Tätigkeit zunächst als Beamtin der Freien und Hansestadt Hamburg, danach im Dienst des Landes Niedersachsen. Derzeit tätig in der Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung der Niedersächsischen Staatskanzlei.