Die vorliegende Arbeit wendet sich gleichermaßen an alle, die im Rahmen des Betreuungsgesetzes mit handlungsunfähigen Personen und gesetzlichen Vertretern in Kontakt sind. Hierzu zählen neben den Betroffenen und deren Angehörigen auch die Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, sozialen Diensten, Krankenhäusern, ambulanten und stationären Altenhilfe- und Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen für psychisch kranke Menschen. In der vorliegenden Arbeit wurden ausführlich die Themenkomplexe der gesetzlichen Betreuung und des gesetzlichen Vertretungsrechts für Angehörige miteinander in Zusammenhang gestellt. Hierzu wurde nicht nur die Literatur herangezogen, sondern auch Laien und Fachleute verschiedener Berufsgruppen befragt. Das gesetzliche Vertretungsrechts für Angehörige kann als eine Ergänzung zu der bisher bestehenden gesetzlichen Betreuung und der Möglichkeit der Vorsorgevollmacht gesehen werden. Es ist ein Instrument, um unmittelbar für den handlungsunfähigen Ehepartner entscheiden zu können.