Auf der Basis staats- und straftheoretischer Erwägungen erzielt die Untersuchung das Ergebnis der notwendigen Gesinnungsabstinenz des Strafrechts. Die Gesinnung als alleiniger Ausdruck potentieller Gefährlichkeit der Person darf im Strafrecht, das der Reaktion auf rechtlich zu missbilligendes Verhalten dient, keine Berücksichtigung finden. Konsequent werden jedwede Gesinnungselemente sowohl aus der Strafbegründung als auch der Strafzumessung ausgeschieden. Im geltenden Rechtssystem bietet sich indes das Bild verstärkt gefahrenabwehrrechtlicher Ausrichtung des Strafrechts, das mehr auf böse…mehr
Auf der Basis staats- und straftheoretischer Erwägungen erzielt die Untersuchung das Ergebnis der notwendigen Gesinnungsabstinenz des Strafrechts. Die Gesinnung als alleiniger Ausdruck potentieller Gefährlichkeit der Person darf im Strafrecht, das der Reaktion auf rechtlich zu missbilligendes Verhalten dient, keine Berücksichtigung finden. Konsequent werden jedwede Gesinnungselemente sowohl aus der Strafbegründung als auch der Strafzumessung ausgeschieden. Im geltenden Rechtssystem bietet sich indes das Bild verstärkt gefahrenabwehrrechtlicher Ausrichtung des Strafrechts, das mehr auf böse Hintergedanken schielt, als dass es Reaktionen auf rechtlich zu missbilligendes Verhalten bereitstellt. Die Arbeit tritt dieser Negativentwicklung entgegen und unternimmt den Versuch, durch die Vergegenwärtigung rechtsstaatlicher Prinzipien den Weg in ein diese Grenzen wahrendes Strafrecht einzuleiten.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Dr. Frauke Timm studierte Rechtswissenschaften mit einer dreisemestrigen Zusatzqualifikation im Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg. Seit 2009 ist sie dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften tätig. Ihre Promotion schloss sie 2011 ab. Seit März 2011 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Marburg.
Inhaltsangabe
Einleitung
A. Terminologische Vorfragen und individuelle Verantwortlichkeit für die Gesinnung
Freie Entstehung der Gesinnung im Individuum - Ergänzung: Freie Entstehung der Gesinnung unter dem Blickwinkel der Freudschen Psychoanalyse - Bindungswirkung der Gesinnung - Moment der Dauer als Merkmal der Gesinnung - Exkurs: Gesinnung und Gewissen - Verantwortlichkeit für die eigene Gesinnung angesichts der Determinismusdebatte - Neurowissenschaften auf Abwegen? - Fazit der terminologischen Vorklärung: Definition der Gesinnung
B. Stellenwert der Gesinnung in einer freiheitlichen Grundordnung
Strafrecht ist nicht Polizeirecht - Gesinnung im Strafrecht einer freiheitlichen Grundordnung - Gesinnung im Polizeirecht einer freiheitlichen Grundordnung - Zusammenfassendes Ergebnis zur Gesinnung in einer freiheitlichen Grundordnung
C. Gesinnung als Element der Straftat?
Die Straftatelemente sind alleinige Kategorien der Strafzumessung - Allgemeine Straftatkategorien - Gesinnung als Element des Unrechts - Gesinnung als Element der Schuld - Zusammenfassendes Ergebnis zur Gesinnung als Element der Straftat - Schlussfolgerung für das Verhältnis der Tötungsdelikte - Hasskriminalität als neue Erscheinungsform gesinnungsgeleiteter Taten. Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sonderdogmatik?
D. Auf den Spuren eines unzulässigen Gesinnungsstrafrechts
Legitimität von »Gesinnungsmerkmalen« im Strafrecht - Strafrecht im Vorfeld der Rechtsgutsverletzung - Gesinnungsstrafrecht in der Strafzumessung - Zusammenfassung zu den Spuren unzulässigen Gesinnungsstrafrechts im geltenden Strafrecht
A. Terminologische Vorfragen und individuelle Verantwortlichkeit für die Gesinnung
Freie Entstehung der Gesinnung im Individuum - Ergänzung: Freie Entstehung der Gesinnung unter dem Blickwinkel der Freudschen Psychoanalyse - Bindungswirkung der Gesinnung - Moment der Dauer als Merkmal der Gesinnung - Exkurs: Gesinnung und Gewissen - Verantwortlichkeit für die eigene Gesinnung angesichts der Determinismusdebatte - Neurowissenschaften auf Abwegen? - Fazit der terminologischen Vorklärung: Definition der Gesinnung
B. Stellenwert der Gesinnung in einer freiheitlichen Grundordnung
Strafrecht ist nicht Polizeirecht - Gesinnung im Strafrecht einer freiheitlichen Grundordnung - Gesinnung im Polizeirecht einer freiheitlichen Grundordnung - Zusammenfassendes Ergebnis zur Gesinnung in einer freiheitlichen Grundordnung
C. Gesinnung als Element der Straftat?
Die Straftatelemente sind alleinige Kategorien der Strafzumessung - Allgemeine Straftatkategorien - Gesinnung als Element des Unrechts - Gesinnung als Element der Schuld - Zusammenfassendes Ergebnis zur Gesinnung als Element der Straftat - Schlussfolgerung für das Verhältnis der Tötungsdelikte - Hasskriminalität als neue Erscheinungsform gesinnungsgeleiteter Taten. Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sonderdogmatik?
D. Auf den Spuren eines unzulässigen Gesinnungsstrafrechts
Legitimität von »Gesinnungsmerkmalen« im Strafrecht - Strafrecht im Vorfeld der Rechtsgutsverletzung - Gesinnungsstrafrecht in der Strafzumessung - Zusammenfassung zu den Spuren unzulässigen Gesinnungsstrafrechts im geltenden Strafrecht
E. Vom Verhältnis von Freiheit und Sicherheit
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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