Der Autor geht der Frage nach, ob bzw. inwieweit Personal auf Rechtsgrundlage eines Tarifvertrags im Falle einer unqualifizierten Auftragsnachfolge - d. h. außerhalb des Anwendungsbereichs des § 613a BGB - vom Auftragsvorgänger auf dessen Nachfolger übergeleitet werden kann. Anhand sektorspezifischer Ausnahmevorschriften und bereits existierender Tarifverträge wird das Regelungsinteresse der Stakeholder beleuchtet und auf ein Bedürfnis nach einer tarifvertraglichen Regelung untersucht. So können Personalüberleitungstarifverträge etwa zweckmäßig sein, um Personalüberhang - und damit ggf. betriebsbedingte Kündigungen - auf Seiten des Auftragsvorgängers zu verhindern. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass entsprechende Überleitungsverpflichtungen im normativen Teil des Tarifvertrags grundsätzlich regelbar und auch erkämpfbar sind. Dabei sind jedoch die den Tarifvertragsparteien durch Art. 12 Abs. 1 GG und das einfache Gesetzesrecht, insb. § 1 KSchG, gezogenen Außenschranken zu beachten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.