Das wachsende Interesse an der Anwendung von Verträgen in der öffentlichen Verwaltung zeigt eine Entwicklung in der Art und Weise, wie sie wahrgenommen wird, denn obwohl die öffentliche Verwaltung weiterhin als autoritäre Verwaltung angesehen wird, sucht sie derzeit nach alternativen Formen des Verwaltungshandelns zum typischen autoritären Statut, das im Verwaltungsakt verkörpert ist, und greift dabei häufig auf eine Form des vereinbarten Verwaltungshandelns zurück: den Verwaltungsvertrag.Trotz des anfänglichen Zögerns, die Figur des Vertrags im Bereich des Verwaltungsrechts zuzulassen, geht die Möglichkeit, dass sich die öffentliche Verwaltung durch Verträge bindet, auf die Antike zurück.Dennoch hat die öffentliche Verwaltung nicht auf ihre öffentlichen Befugnisse verzichtet, denn die Verfolgung des öffentlichen Interesses erfordert, dass ihr Handeln, auch wenn es vertraglich ist, verwaltungsmäßig ist. So ist das gegenwärtige Rechtssystem durch die Kombination von Autorität und Vorrang der öffentlichen Verwaltung einerseits und Konsensualität und Pakt andererseits gekennzeichnet.