Die Arbeitsstättenverordnung soll Beschäftigte an ihren Arbeitsstätten schützen und Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden. Die Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der 2004 grundlegend geänderten Verordnung offener formuliert als zuvor. Dadurch eröffnen sich für Interessenvertretungen wesentlich mehr Möglichkeiten der Einflussnahme. Allerdings müssen Betriebs- und Personalräte auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, Arbeitsstättenrichtlinien und die neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten beachten.
Die Auswertung von rund 170 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zeigt, wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen, welche Regelungstrends bestehen und sie gibt Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen.
Dr. Manuel Kiper ist Arbeitsschutz- und Technikberater bei BTQ Niedersachsen in Oldenburg.
Die Auswertung von rund 170 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zeigt, wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen, welche Regelungstrends bestehen und sie gibt Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen.
Dr. Manuel Kiper ist Arbeitsschutz- und Technikberater bei BTQ Niedersachsen in Oldenburg.