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Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wird zeigen, dass der Unternehmenskauf ein komplexes Projekt ist, das vor der Transaktion umfassend geplant, während der Durchführung einem Monitoring unterzogen und nach der Übertragung weiterhin kritisch beobachtet werden muss. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf steuerliche und andere rechtliche Aspekte, sodass nicht nur bei großen Transaktionsvolumina ein Hinzuziehen von externen Beratern zwingend notwendig ist, um Risiken aus der Transaktion…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wird zeigen, dass der Unternehmenskauf ein komplexes Projekt ist, das vor der Transaktion umfassend geplant, während der Durchführung einem Monitoring unterzogen und nach der Übertragung weiterhin kritisch beobachtet werden muss. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf steuerliche und andere rechtliche Aspekte, sodass nicht nur bei großen Transaktionsvolumina ein Hinzuziehen von externen Beratern zwingend notwendig ist, um Risiken aus der Transaktion zu mindern. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist ¿ gerade aufgrund der Summen, um die es geht ¿ dringend zu empfehlen. Nur so können zielführende und steueroptimierte Gestaltungen rechtzeitig vorgenommen werden, da das gewünschte Ergebnis ¿ bspw. aufgrund von Behaltensfristen ¿ nicht immer kurzfristig erreicht werden kann. Auch die Steuerplanungen und Interessen der Gegenpartei sind stets im Blick zu behalten, da sich eine reine Fokussierung auf die eigenen Vorteile häufig an anderer Stelle negativ (teurer) auswirken wird. Für beide Parteien kann es von Vorteil sein, das Unternehmen schon vor der Veräußerung umzustrukturieren, um es auf diese Weise begehrenswert zu machen. Mit dem Veräußererumwandlungsmodell wird in diesem Zusammenhang eine Gestaltung aufgezeigt, die vielfach zu einer Interessenbefriedigung beider Parteien führen kann. Da eine steuerliche Berücksichtigung von Finanzierungskosten in der Investitionsentscheidung oftmals von großer Bedeutung ist, sollte aus Erwerbersicht eine Struktur vermieden werden, in der Finanzierungsaufwendungen steuerlich nicht in Abzug gebracht werden können.
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