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Spaltungen sind geprägt durch einen Interessengegensatz von Spaltungsbeteiligten und betroffenen Dritten. Diesen gilt es zu lösen, um angemessen auf die Umstrukturierungsbedürfnisse von Unternehmen reagieren zu können. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher die Fragestellung: Wie weit kann und muss bei Spaltungen der Rahmen für die vertragliche Gestaltungsfreiheit gezogen werden, um den Spaltungsbeteiligten eine attraktive Strukturmaßnahme zur Verfügung zu stellen? Wie kann auf der anderen Seite für von Spaltungen betroffene Dritte ein möglichst effektiver Schutz sichergestellt werden, ohne…mehr

Produktbeschreibung
Spaltungen sind geprägt durch einen Interessengegensatz von Spaltungsbeteiligten und betroffenen Dritten. Diesen gilt es zu lösen, um angemessen auf die Umstrukturierungsbedürfnisse von Unternehmen reagieren zu können. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher die Fragestellung: Wie weit kann und muss bei Spaltungen der Rahmen für die vertragliche Gestaltungsfreiheit gezogen werden, um den Spaltungsbeteiligten eine attraktive Strukturmaßnahme zur Verfügung zu stellen? Wie kann auf der anderen Seite für von Spaltungen betroffene Dritte ein möglichst effektiver Schutz sichergestellt werden, ohne dass gleichzeitig das Institut der Spaltung für die Spaltungsbeteiligten seinen Sinn verliert? In die Untersuchung werden die Vorgaben des europäischen Rechts einbezogen. Deren teilweise unzutreffendes Verständnis in der deutschen Literatur wird korrigiert. Es wird auch betrachtet, ob Lösungsansätze des französischen bzw. österreichischen Spaltungsrechts für das deutsche Recht fruchtbar gemachtwerden können. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Gläubigerschutzmodell des UmwG nicht zu überzeugen vermag. Es kann Spaltungen unnötig behindern und ist zudem nicht vollständig mit den Vorgaben der Spaltungsrichtlinie vereinbar. Vom Autor wird daher ein vollkommen neues Gläubigerschutzmodell entwickelt.
Autorenporträt
Der Autor: Helge-Torsten Wöhlert studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Oxford. Es folgten Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Passau und als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht II der Universität Passau. Der Autor ist Rechtsanwalt einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei. Schwerpunkt seiner beruflichen Praxis bilden die Bereiche Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bankrecht und Prozessführung. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius.