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Die Autorin untersucht - ausgehend vom deutschen Abstraktionsprinzip - Gestaltungsformen abstrakter und kausaler Verfügungen anhand des schweizerischen, österreichischen, französischen und US-amerikanischen Rechts. Es zeigt sich, daß jede diffenzierte Rechtsordnung in gewissem Umfang abstrakte Elemente benötigt. Löst man sich von der isolierten Betrachtung sachenrechtlicher Fragen, werden methodische Vorteile grundsätzlich abstrakter Verfügungen deutlich. Abstraktion bietet vor allem im Liegenschaftsrecht und für dringliche Sicherheiten ein hohes Maß an Verkehrsschutz; bei Factoring und…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin untersucht - ausgehend vom deutschen Abstraktionsprinzip - Gestaltungsformen abstrakter und kausaler Verfügungen anhand des schweizerischen, österreichischen, französischen und US-amerikanischen Rechts. Es zeigt sich, daß jede diffenzierte Rechtsordnung in gewissem Umfang abstrakte Elemente benötigt. Löst man sich von der isolierten Betrachtung sachenrechtlicher Fragen, werden methodische Vorteile grundsätzlich abstrakter Verfügungen deutlich. Abstraktion bietet vor allem im Liegenschaftsrecht und für dringliche Sicherheiten ein hohes Maß an Verkehrsschutz; bei Factoring und Sicherungszession sichert sie die Refinanzierungsmöglichkeit des Zessionars.
Ein weiterer entscheidender Vorteil abstrakter Verfügungen liegt in der Gestaltungsfreiheit, die sich daraus für Gesetzgeber und Parteien hinsichtlich der Grundgeschäfte (Verpflichtungsgeschäfte) bietet. Die durch Abstraktions- und Trennungsprinzip gewonnene Differenziertheit gewährleistet methodische Flexibilität undhat innovative Wirkung für die juristische Bewältigung neuer Gestaltungen. Die Klarheit sachenrechtlicher Zuordnung, losgelöst von schuldrechtlicher Fehleranfälligkeit, hat dabei über das Zivilrecht hinaus auch im Strafrecht und im öffentlichen Recht Vorteile. Im Prozeß der Euopäischen Einigung und Anpassung der nationalen Rechtsordnungen kann das Abstraktionspronzip in einzelnen Bereichen schon jetzt zu Lösungen beitragen, die sachenrechtliche Klarheit und schuldrechtliche Bindung von Parteiinteressen miteinander verbinden.
Autorenporträt
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz sowie eines part-time Chair in Comparative Mass Litigation, Erasmus School of Law, Rotterdam.