Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise wird der angekündigte Stellenabbau viele Unternehmen in die Lage bringen, dass ihre entlassenen Angestellten versuchen werden Forderungen aus ihren Arbeitsverträgen geltend zu machen oder Kündigungsschutzklagen anstreben. Um aufzeigen zu können, dass in vielen Unternehmen Rechtsunsicherheit in Bezug auf die von ihnen verwendeten Arbeitsverträge gibt, habe ich eine Befragung der regionalen Unternehmen durchgeführt. Hier wurde abgefragt, ob die Firmen über die aktuelle Rechtsprechung informiert sind und ob es häufige Fehler bei der Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen gibt.Unterschieden wird bei Einzelarbeitsverträgen zwischen ausgehandelter Individualabrede und Formulararbeitsverträgen. Ausgehandelte Individualabreden werden zwischen den Arbeitsvertragsparteien einzeln abgestimmt, bei Formulararbeitsverträgen handelt es sich um vorformulierte Absprachen. Seit der Schuldrechtsreform zum 01.01.2003 unterliegen Formulararbeitsverträge der Anwendbarkeit des AGB-Rechts, welches nun in den §§ 305 - 310 BGB kodifiziert ist. Die Bedeutung dieser Formulararbeitsverträge hat aufgrund der Zeitersparnis und scheinbaren Vereinfachung der Vertragsgestaltung in den vergangenen Jahren zugenommen: Der größte Teil der befragten Unternehmen vereinbart Formulararbeitsverträge. Hier treten häufiger Schwierigkeiten bei der Vertragsgestaltung auf, da die Regelungen entweder nicht an die Entwicklungen der aktuellen Rechtsprechung angepasst sind oder der AGB-Kontrolle nicht standhalten. Formulararbeitsverträge sollten daher vor der Verwendung einer gründlichen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Meine Diplomarbeit stellt ein Handbuch dar. Hier wird unter besonderer Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung gezeigt, auf welche "Stolpersteine" man bei der Vertragsgestaltung sowohl einer ausgehandelten Individualabrede als auch eines Formulararbeitsvertrages achten muss. Im Ergebnis komme ich zu einem Musterformulararbeitsvertrag, der nach dem heutigen Rechtsstand einer Überprüfung standhält.
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