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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Universität Regensburg (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Wird ein Betrieb im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen, dann werden als Gegenleistung häufig wiederkehrende Leistungen vom Übernehmer an den Übergeber vereinbart. Notwendiges Gestaltungskriterium und Ausgangspunkt betriebswirtschaftlicher Entscheidungen ist dabei neben steuerlichen Vorteilhaftigkeitsüberlegungen auch immer die Sicherung der Altersversorgung des Übergebers. Speziell…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Universität Regensburg (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Wird ein Betrieb im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen, dann werden als Gegenleistung häufig wiederkehrende Leistungen vom Übernehmer an den Übergeber vereinbart. Notwendiges Gestaltungskriterium und Ausgangspunkt betriebswirtschaftlicher Entscheidungen ist dabei neben steuerlichen Vorteilhaftigkeitsüberlegungen auch immer die Sicherung der Altersversorgung des Übergebers. Speziell hierbei bietet sich die Betriebsübergabe gegen Versorgungsleistungen als ein mögliches Gestaltungsinstrument an. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wird diese Form der Betriebsübergabe einkommensteuerlich privilegiert.Wie weitreichend diese Privilegierung ist, welche Konsequenzen sich durch die neue Rechtsprechung des BFH ergeben und in welcher Weise sich dabei steuerliche Gestaltungen ergeben, soll Kernpunkt dieser Arbeit sein. Auf Alternativen zu dieser Art der Betriebsübergabe wird ebenfalls hingewiesen. Wie sich zeigen wird, hat diese privilegierte Form der Betriebsübergabe nicht nur einkommensteuerliche, sondern unmittelbar auch schenkungsteuerliche Konsequenzen.