Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll praxisnah aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht bestehen, Änderungen an Strukturen von Unternehmen, insbesondere Einbringen in Kapitalgesellschaften, vorzunehmen. Der Rahmen dieser Arbeit beschränkt sich auf die Darstellung der Grundlagen der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach
20 UmwStG, da hier die praxisrelevantesten Einbringungsfälle geregelt werden und das UmwStG die zivilrechtlich eintretenden Folgen einer Unternehmensumstrukturierung unter steuerlichen Gesichtspunkten würdigt. Im Übrigen ist das UmwStG im Hinblick auf das EStG als lex spezialis anzusehen.
Ziel der Ausarbeitung ist es vor allem, Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierung aufzuzeigen, bei denen die wirtschaftliche Belastung für die Beteiligten so gering wie möglich gehalten wird und wenn möglich, es zu keiner Versteuerung der stillen Reserven kommt.
Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über die zivilrechtlichen Grundlagen. Die allgemeinen steuerrechtlichen Folgen als auch die Rechtsfolgen des
20 UmwStG, insbesondere der diversen Ansatzwahlrechte und der Auswirkungen für den Einbringenden als auch für die Kapitalgesellschaft, werden dargestellt. Ebenso wird auf Grunderwerbsteuer und auch Erbschafts- und Schenkungsteuer eingegangen. Die erzielten Erkenntnisse werden abschließend zu einem Fazit verdichtet.
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20 UmwStG, da hier die praxisrelevantesten Einbringungsfälle geregelt werden und das UmwStG die zivilrechtlich eintretenden Folgen einer Unternehmensumstrukturierung unter steuerlichen Gesichtspunkten würdigt. Im Übrigen ist das UmwStG im Hinblick auf das EStG als lex spezialis anzusehen.
Ziel der Ausarbeitung ist es vor allem, Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierung aufzuzeigen, bei denen die wirtschaftliche Belastung für die Beteiligten so gering wie möglich gehalten wird und wenn möglich, es zu keiner Versteuerung der stillen Reserven kommt.
Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über die zivilrechtlichen Grundlagen. Die allgemeinen steuerrechtlichen Folgen als auch die Rechtsfolgen des
20 UmwStG, insbesondere der diversen Ansatzwahlrechte und der Auswirkungen für den Einbringenden als auch für die Kapitalgesellschaft, werden dargestellt. Ebenso wird auf Grunderwerbsteuer und auch Erbschafts- und Schenkungsteuer eingegangen. Die erzielten Erkenntnisse werden abschließend zu einem Fazit verdichtet.
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