20 Jahre nach der politischen Wende in der DDR wird angesichts der zunehmenden Ökonomisierung im bundesdeutschen Gesundheitssystem das im Rahmen der Wiedervereinigung abgewickelte staatliche Gesundheitswesen der DDR als ein Musterbeispiel kostengünstiger und menschlicher medizinischer Versorgung hervorgehoben. Doch zu fragen ist, ob das Arzt-Patienten-Verhältnis in der DDR wie andere Rechtsverhältnisse auch - zur Durchsetzung ideologischer Ziele eingesetzt wurde und wie die DDR das Verhältnis von Gesundheit und Persönlichkeit des Einzelnen zur Gesellschaft in rechtlicher Hinsicht bewertete. In ihrer rechtshistorischen Arbeit untersucht die Autorin die Entwicklung des Arzt-Patienten-Verhältnisses zum medizinischen Betreuungsverhältnis vor dem Hintergrund des sozialistischen Zivilrechts in der DDR, der Suche der Zivilrechtswissenschaft nach Alternativen zum privatrechtlichen Vertrag und der für das Zivilrecht geführten Gegenstandsdiskussion. Ferner analysiert sie die Pflichten von Arzt und Patient nach den Einflüssen der für das subjektive Recht maßgeblich gewordenen Prinzipien. Exkurse widmen sich den Rechtsgrundlagen von Leichenschau, Obduktion, Organspende und der Behandlung psychisch kranker Menschen sowie der Beeinträchtigung der Rechtsgrundsätze des Arzt-Patienten-Verhältnisses durch die inoffizielle Mitarbeit von Ärzten für das Ministerium für Staatssicherheit im Stadt- und Landkreis Görlitz.