Die Autorin behandelt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Bereich des Gesundheitsschutzes und geht insbesondere auf die zwingende Mitbestimmung aus
87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz ein. Dabei zeigt sie die Grenze auf zwischen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz und solchen, die zwar die Gesundheit der Arbeitnehmer - sei es unmittelbar oder mittelbar - tangieren, aber nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Abschließend untersucht die Autorin die Zulässigkeit von tarifvertraglich etablierten Arbeitnehmervertretungen zum Gesundheitsschutz und stellt Möglichkeiten der zulässigen Gestaltung im Rahmen eines sogenannten Gesundheitstarifvertrags vor.
87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz ein. Dabei zeigt sie die Grenze auf zwischen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz und solchen, die zwar die Gesundheit der Arbeitnehmer - sei es unmittelbar oder mittelbar - tangieren, aber nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Abschließend untersucht die Autorin die Zulässigkeit von tarifvertraglich etablierten Arbeitnehmervertretungen zum Gesundheitsschutz und stellt Möglichkeiten der zulässigen Gestaltung im Rahmen eines sogenannten Gesundheitstarifvertrags vor.