Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,2, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bürgermeister in Baden-Württemberg können während ihrer achtjährigen Amtszeit nicht abgewählt werden. Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs sieht weder ein konstruktives Misstrauensvotum - wie auf Bundesebene für den Kanzler in Art. 67 GG - noch die Möglichkeit anderer Einflussnahme durch Repräsentanten oder die Bürger selbst vor - wie es auf Landesebene nach Art. 43 LV BWdenkbar ist. Einmal vom Wähler in den Sattel des Amt gehoben, gilt der Grundsatz: Gewählt ist gewählt! Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, diesen Sachverhalt aus unterschiedlichen Perspektiven zu bewerten. Welche Argumente lassen sich finden die dafür sprechen, die Regelung der GemO so beizubehalten, welche Argumente sprechen für die Schaffung der Abwahlmöglichkeit während der Amtszeit? Handelt es sich um ein überkommenes Verständnis von repräsentativer Demokratie oder um ein notwendiges Verfahren um die Funktionalität kommunaler Selbstverwaltung garantieren zu können? Wäre der Wähler mit einer Ausweitung seiner Einflussmöglichkeiten auf das Bürgermeisteramt schlicht überfordert? Könnten diese Möglichkeiten missbraucht werden? Oder sind sie andererseits ein notwendiges Reformvorhaben um dem "Versprechen der Demokratie" gerecht zu werden?In der vorliegenden Arbeit wird zunächst auf die historische Entwicklung sowie auf den Stand der Demokratie in Baden-Württemberg und der BRD eingegangen. Anschließend wird eine exemplarische Fallstudie präsentieren und auf das Profil baden-württembergischer Bürgermeister eingegangen. Im letzten Kapitel werden die unterschiedlichen Positionen in der Debatte dargestellt und ein alternativer Vorschlag in die Diskussion um das "Für" und "Wieder" einer Abwahl von Bürgermeistern eingebracht.
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