Die Haftung des Verkäufers eines Unternehmens ist für die Parteien des Unternehmenskaufvertrags von großer Bedeutung. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, welches am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat zu vielen Änderungen im ersten und zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches und damit auch bei den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen geführt. Diese Neuregelungen sind zum Teil heftig diskutiert worden. Insbesondere die Frage der Anwendbarkeit des
444 2. Alt. BGB auf Haftungsbeschränkungen im Rahmen von vereinbarten Garantien hat eine Fülle von Autoren beschäftigt. Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, inwieweit der Verkäufer aus den gesetzlichen Vorschriften haftet sowie ob und in welchem Umfang individualvertragliche Gewährleistungsvereinbarungen getroffen werden können.
444 2. Alt. BGB auf Haftungsbeschränkungen im Rahmen von vereinbarten Garantien hat eine Fülle von Autoren beschäftigt. Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, inwieweit der Verkäufer aus den gesetzlichen Vorschriften haftet sowie ob und in welchem Umfang individualvertragliche Gewährleistungsvereinbarungen getroffen werden können.