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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,00, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Das geltende Zivilrecht Ungarns ist wegen der grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Wandlungen, die das Land seit dem Inkraftreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (Polgári Törvénykönyv - Ptk.) im Jahr 1959 mitgemacht hat, in seiner Regelungsstruktur uneinheitlich und daher in seiner Handhabung schwierig geworden. Die neueren Entwicklungen, insbesondere die Abkehr vom sozialistisch-planwirtschaftlichen System und die gleichzeitige…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,00, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Das geltende Zivilrecht Ungarns ist wegen der grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Wandlungen, die das Land seit dem Inkraftreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (Polgári Törvénykönyv - Ptk.) im Jahr 1959 mitgemacht hat, in seiner Regelungsstruktur uneinheitlich und daher in seiner Handhabung schwierig geworden. Die neueren Entwicklungen, insbesondere die Abkehr vom sozialistisch-planwirtschaftlichen System und die gleichzeitige Zuwendung zur westlich orientierten Marktwirtschaft veranlassten die grundlegende Neugestaltung des Zivilrechts und damit den Entwurf eines neuen Ptk, welches die aktuellen Entwicklungen im Gesellschaftsleben und -verkehr in zufrieden stellender Weise regeln soll. Diese Neukonzeption des Ptk ermöglichte es auch, die bisher kompliziert und teils unpraktikabel erscheinenden gesetzlichen Regelungen in zahlreichen Bereichen, so auch im Bereich des Gewährleistungsrechts, zu überarbeiten und sie zu einem kohärenten, für den Rechtsanwender transparenten System zu ordnen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen über die mangelhafte Erfüllung und des Gewährleistungsrechts als deren Rechtsfolge dargestellt werden. Vergleichsweise wird dabei auf die heute in Geltung stehenden Normen des Ptk eingegangen. Besonderes Augenmerk gilt der Umsetzung der Europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und dem Verhältnis der Gewährleistung zum Schadenersatzrecht. Schließlich wird das durch den Entwurf neu entstehende Rechtsinstrument der Gewährleistung für Produktmängel vorgestellt.
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