Die Historikerin Jana Weikum erschloss in diesem Buch weitgehend wissenschaftliches Neuland, da zu diesem Thema kaum Vorarbeiten existierten. Ausführlich werden die Maßnahmen, welche die Nationalsozialisten in Bezug auf Verbrechensbekämpfung und -prävention in den ersten Jahren ihrer Herrschaft trafen, beschrieben. Das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" ermöglichte es den Richtern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, Straftäter schärfer als bisher abzuurteilen und ihnen so den Weg zu neuen Taten zu versperren.Der Polizei wurden ebenfalls Kompetenzen zugewiesen, die ihre bisherige Arbeit um einige Tätigkeitsfelder erweiterten. Dies geschah häufig aufgrund von Verordnungen. Sie hatte eine besondere Stellung im Bezug auf vorbeugende Verbrechensbekämpfung erhalten.Sie konnte beispielsweise Menschen in Gewahrsam nehmen, die sich nie eines Verbrechens schuldig gemacht hatten, nur weil sie in bestimmten Bezirken lebten.Anhand von Akten und Zeitungsartikeln dieser Zeitvervollständigt die Autorin das Bild der Maßnahmen am Beispiel von Straftaten, die in Berlin begannen wurden und von völlig unbeteiligten Personen, die in den Sog von Justiz und Polizei gerieten.