Zur Frage nach der Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Grundsätze von Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht auch auf nichtstaatliche Akteure liefert die Abhandlung einen Beitrag aus einer dezidiert kontinentaleuropäischen Perspektive, die auf einem konstitutionellen Verständnis der Charta der Vereinten Nationen beruht. Es werden drei zentrale Themenkomplexe behandelt, nämlich die präventive Selbstverteidigung, die Frage, ob nichtstaatliche Akteure als Angreifer im Sinne von Art. 51 CVN angesehen werden können sowie die Voraussetzungen der Zurechnung eines bewaffneten Angriffs an einen Staat als Bedingung für Selbstverteidigungsmaßnahmen gegen diesen Staat. Ein möglicherweise sich änderndes Verständnis von Art. 51 CVN dahingehend, auch nichtstaatliche Akteure als Angreifer anzusehen, wird im Ergebnis skeptisch beurteilt.