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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Krieg ist nicht und ich wiederhole Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mitanderen Mitteln. Im Gegenteil, er stellt immer ein katastrophales Versagenpolitischen Könnens und Vorstellungsvermögens dar. Kofi Annan, Rede zur Libanon-Resolution des Weltsicherheitsrats, August 2006Dieses Zitat beschreibt beispielhaft, dass Krieg und militärische Interventionenstets die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Krieg ist nicht und ich wiederhole Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mitanderen Mitteln. Im Gegenteil, er stellt immer ein katastrophales Versagenpolitischen Könnens und Vorstellungsvermögens dar. Kofi Annan, Rede zur Libanon-Resolution des Weltsicherheitsrats, August 2006Dieses Zitat beschreibt beispielhaft, dass Krieg und militärische Interventionenstets die absolut letzten Mittel eines Staates sein sollten, welches er zu ergreifenvermag um seine Interessen im internationalen Gefüge durchzusetzen. Bereits seit1945, durch die Schrecken der beiden Weltkriege begründet, gilt das so genannteGewaltverbot der Vereinten Nationen festgeschrieben in Art. 2 Nr. 4 Charta derVereinten Nationen (VN-Charta), welches es den Staaten untersagt, kriegerisch Tätigzu werden beziehungsweise (bzw.) Gewalt gegenüber anderen Staaten anzuwenden(Zahner 2006: 490). Was in Zeiten des kalten Krieges noch eindeutig war, wird untereinem neuen Bedrohungsszenario, das des internationalen Terrorismus, immerumstrittener. Die Formel Gewalt bedeutet einen militärischen Angriff, ist demnachKrieg, gilt nicht mehr (Blumenwitz 2003: 26). So wussten Staaten noch vor wenigenJahren, dass die einzige rechtliche Begründung zur Durchbrechung desGewaltverbots in der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung eines Staates,nach einem Angriff bzw. nach einem Akt der Aggression1, lag.Heute sind andere Bedrohungsszenarien in den Vordergrund gerückt. Derinternationale Terrorismus, der seinen Höhepunkt bisher in den Anschlägen auf dasWorld Trade Center am 11. Septembers 2001 fand, zwingt die Staaten über andereMöglichkeiten der Selbstverteidigung nachzudenken. Es entsteht eine immer größereUnsicherheit der Staaten über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Falle eines Angriffs.Fragen wie: Was umfasst einen bewaffneten Angriff? Wann darf man sich dagegenverteidigen? Was fällt unter das Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 VN-Charta und wasunter Art. 51, unter das Recht auf Selbstverteidigung? - treten in den Vordergrundder Friedensstrategien der Staatenwelt.[...]
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