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In der medizinischen Forschung und Therapie dienen menschliche Gewebe heutzutage sowohl der Arzneimittelherstellung als auch als "biologisches Flickzeug". 2007 hat der deutsche Gesetzgeber das Gewebegesetz erlassen, das den Umgang mit menschlichem Gewebe dergestalt reguliert, dass Zellen und Gewebe nun dem Grunde nach Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen. Das Arzneimittelgesetz als Produktgesetz enthält nun speziell für Gewebe geltende Vorschriften, die die Erlaubnis- und Genehmigungspflicht des Umgangs mit Zellen und Gewebe regulieren. Inwieweit diese Regelung rechtmäßig,…mehr

Produktbeschreibung
In der medizinischen Forschung und Therapie dienen menschliche Gewebe heutzutage sowohl der Arzneimittelherstellung als auch als "biologisches Flickzeug". 2007 hat der deutsche Gesetzgeber das Gewebegesetz erlassen, das den Umgang mit menschlichem Gewebe dergestalt reguliert, dass Zellen und Gewebe nun dem Grunde nach Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen. Das Arzneimittelgesetz als Produktgesetz enthält nun speziell für Gewebe geltende Vorschriften, die die Erlaubnis- und Genehmigungspflicht des Umgangs mit Zellen und Gewebe regulieren. Inwieweit diese Regelung rechtmäßig, insbesondere grundrechtsverträglich sowie sinnvoll und in der Systematik schlüssig ist, ist Gegenstand dieser Untersuchung.
Autorenporträt
Anke Erdmann wurde 1984 in München geboren. Von 2003 bis 2008 studierte sie in Würzburg Rechtswissenschaft und schloss das Studium 2008 mit dem Ersten Staatsexamen ab. Von 2008 bis 2010 erstellte sie diese Arbeit am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln. Seit 2010 ist sie Rechtsreferendarin am OLG Schleswig.