Den Angehorigen des offentlichen Dienstes begegnet man seit geraumer Zeit mit einer merkwiirdigen Mischung von Respekt und Vorurteilen. In jiingerer Zeit scheinen in der Mischung die Vorurteile zu iiberwiegen. Das unaufhaltsame Wachstum des Offent lichen Dienstes, die zunehmende Biirokratisierung und Reglementierung des taglichen Lebens, die sich vermehrenden offentlichen Aufgaben mitsamt den Riickwirkungen auf jeden einzelnen Biirger und Erscheinungsweisen in der Verwaltung selbst miissen solche Vorurteile offenbar verstarken. Wie weit das, was man derart beklagt, wirklich den Angehorigen des offentlichen Dienstes anzulasten ist, wie weit man diesen offent lichen Dienst iiberhaupt als ,Einheit' ansehen darf und welche Formen des Zusammen spiels von Politik und Verwaltung es gibt, wird offentlich ungleich weniger erortert, wenngleich die Verwaltung von Staat und Gemeinde auf immer mehr kritisches Inter esse stogt und dam it auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter jener Verwaltung, ihre Zahl und ihre Rechtsstellung von diesem Interesse erfagt werden. Eine Gewerkschaft, welche nicht nur begrenzte Interessen vertreten will, mug des halb verschiedene Aufgaben gleichzeitig bewaltigen. Sie mug Angehorige des offent lichen Dienstes organisieren und urn deren angemessene Einkommen und Arbeitsbe dingungen kampfen. Sie mug aber auch in kritischer Distanz zu Verwaltung und offentlichem Dienst deren Funktionsfahigkeit erkunden und ggf.
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