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Die Gewerkschaftslandschaft in Deutschland wurde im Laufe der letzten Jahre durch eine Reihe von Gewerkschaftsfusionen umgestaltet und befindet sich noch immer im Umbruch.
Rechtlich ist dabei vorrangig zu klären, nach welchen Vorschriften sich eine Gewerkschaftsfusion richtet. Es fragt sich insbesondere, ob das in erster Linie auf Verschmelzungen von Wirtschaftsunternehmen zugeschnittene Umwandlungsgesetz auf Gewerkschaftsfusionen Anwendung findet, was einen kollektiven Übergang von Mitgliedern und Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ermöglichen würde. Der Autor weist nach, daß dies…mehr

Produktbeschreibung
Die Gewerkschaftslandschaft in Deutschland wurde im Laufe der letzten Jahre durch eine Reihe von Gewerkschaftsfusionen umgestaltet und befindet sich noch immer im Umbruch.

Rechtlich ist dabei vorrangig zu klären, nach welchen Vorschriften sich eine Gewerkschaftsfusion richtet. Es fragt sich insbesondere, ob das in erster Linie auf Verschmelzungen von Wirtschaftsunternehmen zugeschnittene Umwandlungsgesetz auf Gewerkschaftsfusionen Anwendung findet, was einen kollektiven Übergang von Mitgliedern und Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ermöglichen würde. Der Autor weist nach, daß dies nicht der Fall ist. Vielmehr müssen Mitglieder und Vermögen jeweils nach den allgemeinen Vorschriften einzeln übertragen werden, was in der Praxis nicht immer hinreichend beachtet wurde. Ferner stellt sich das Problem, wie die Weitergeltung bestehender Tarifverträge sichergestellt werden kann. Koopmann kommt zu dem Ergebnis, daß bei einem »automatischen« Eintritt durch Gesamtrechtsnachfolge in bestehende Tarifverträge die mitgliedschaftliche Legitimation der Tarifnormen nicht gewährleistet wäre. Statt dessen sind daher dreiseitige Verträge unter Beteiligung der Arbeitgeberseite erforderlich.

Von Bedeutung sind nicht zuletzt die wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen der Gewerkschaftsfusionen im Rahmen der Arbeitsverfassung. Es wird versucht, die Eckpunkte einer rechtlichen Grundordnung des Arbeitsmarktes herauszuarbeiten, die der verfassungsrechtlichen Garantie einer Verbändevielfalt Rechnung trägt. Hieraus entwickelt der Autor Lösungen zu arbeitsrechtlichen Einzelproblemen, insbesondere zu den Fragen der Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft, ihrer inneren Struktur sowie der Geltung von Tarifverträgen unterschiedlicher Gewerkschaften in einem Betrieb.