Gewerkschaften werden gebraucht - gerade in schwierigen Zeiten. Was können sie tun, wenn es im Betrieb Probleme gibt? Ihre wichtigsten Rechte sind nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern finden sich in der Rechtsprechung. Das schafft erheblichen Informationsbedarf.
Die Neuauflage des Standardwerks von Wolfgang Däubler gibt Antworten im Stile eines Kommentars. Dabei werden alle Handlungsmöglichkeiten einbezogen - von der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat über das Vorgehen gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen bis hin zur Verteilung von Werbematerial und zur Unterschriftensammlung.
Besondere Aufmerksamkeit finden Probleme, die in den letzten Jahren neu aufgetaucht sind. In etlichen Betrieben haben sich mittlerweile mehrere Gewerkschaften etabliert; welche Regeln gelten untereinander und beim Umgang mit dem Betriebsrat? Wie behandelt man Organisationen, die von der Konzernspitze ferngesteuert sind ("trojanische Pferde")?
Auch der Ort "Betrieb" hat sich verändert. Wie steht es mit dem gewerkschaftlichen Zugangsrecht, wenn er sich innerhalb eines anderen Betriebes befindet (Beispiel "shop in the shop")? Welchen Gebrauch kann die Gewerkschaft von der elektronischen Kommunikation machen? Darf sie auch das Intranet quasi als elektronisches Schwarzes Brett nutzen?
Die Neuauflage des Standardwerks von Wolfgang Däubler gibt Antworten im Stile eines Kommentars. Dabei werden alle Handlungsmöglichkeiten einbezogen - von der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat über das Vorgehen gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen bis hin zur Verteilung von Werbematerial und zur Unterschriftensammlung.
Besondere Aufmerksamkeit finden Probleme, die in den letzten Jahren neu aufgetaucht sind. In etlichen Betrieben haben sich mittlerweile mehrere Gewerkschaften etabliert; welche Regeln gelten untereinander und beim Umgang mit dem Betriebsrat? Wie behandelt man Organisationen, die von der Konzernspitze ferngesteuert sind ("trojanische Pferde")?
Auch der Ort "Betrieb" hat sich verändert. Wie steht es mit dem gewerkschaftlichen Zugangsrecht, wenn er sich innerhalb eines anderen Betriebes befindet (Beispiel "shop in the shop")? Welchen Gebrauch kann die Gewerkschaft von der elektronischen Kommunikation machen? Darf sie auch das Intranet quasi als elektronisches Schwarzes Brett nutzen?