Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte gewinnen die International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) für deutsche Abschlussersteller und Abschlussadressaten seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Der Informationsbedarf über diese "neuen" Rechnungslegungsregeln steigt entsprechend.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als ein elementarer Bestandteil eines IFRS-Abschlusses wird bisher vielfach nur nachrangig betrachtet. Diese Lücke schließt das neue Buch. In einem einführenden Teil werden zunächst die Grundlagen der IASB-Rechnungslegung aus erfolgswirtschaftlicher Sicht erörtert, um ein Vorverständnis für die nachfolgenden Ausführungen zur GuV zu schaffen. Den Schwerpunkt des Buches bilden die aktuellen Regelungen des IASB zur formalen und inhaltlichen Ausgestaltung der GuV. Ergänzend werden Fragen zum Realisationskonzept des IASB beantwortet. Überdies wird ein detaillierter Blick indas künftige Gesicht einer IFRS-GuV gewagt. Denn unter dem Schlagwort "Reporting Comprehensive Income" wird in jüngerer Zeit intensiv diskutiert, wie Erträge und Aufwendungen in einem IFRS-Abschluss künftig ausgewiesen werden sollten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als ein elementarer Bestandteil eines IFRS-Abschlusses wird bisher vielfach nur nachrangig betrachtet. Diese Lücke schließt das neue Buch. In einem einführenden Teil werden zunächst die Grundlagen der IASB-Rechnungslegung aus erfolgswirtschaftlicher Sicht erörtert, um ein Vorverständnis für die nachfolgenden Ausführungen zur GuV zu schaffen. Den Schwerpunkt des Buches bilden die aktuellen Regelungen des IASB zur formalen und inhaltlichen Ausgestaltung der GuV. Ergänzend werden Fragen zum Realisationskonzept des IASB beantwortet. Überdies wird ein detaillierter Blick indas künftige Gesicht einer IFRS-GuV gewagt. Denn unter dem Schlagwort "Reporting Comprehensive Income" wird in jüngerer Zeit intensiv diskutiert, wie Erträge und Aufwendungen in einem IFRS-Abschluss künftig ausgewiesen werden sollten.