Die handelsrechtlichen Regelungen der Gewinn- und Verlustteilung bei der offenen Handelsgesellschaft werden regelmäßig in Frage gestellt. Ausgehend von der Kritik diskutiert die Autorin verschiedene Verteilungsmöglichkeiten. Im Ergebnis erweist sich nur die Gewinn- und Verlustverteilung nach dem Verhältnis aller bewerteten Leistungen der Gesellschafter als sinnvoll. Deshalb sollte diese Regelung anstelle der bisherigen ins HGB übernommen werden; zumindest sollten die Gesellschafter sie im Gesellschaftsvertrag vereinbaren. Auch die gesetzliche Entnahmeregelung ist nicht sinnvoll. Stattdessen sollte der ausschüttungsfähige Gewinn ausgezahlt werden. Eine Pflicht zur Verlustdeckung wird nicht für notwendig gehalten.