In dieser Arbeit wird im Rahmen eines Strukturvergleichs mit anderen gewinnbezogenen Ansprüchen eine Analyse der Besonderheiten des § 10 UWG vorgenommen. Anschließend wird untersucht, inwieweit sich dessen spezifische Anwendungsprobleme de lege ferenda beheben ließen oder wo umgekehrt ein Gewinnabschöpfungsanspruch im UWG von vorneherein nur ganz begrenzte Präventionswirkung entfalten kann, so dass insoweit über alternative Präventionsinstrumentarien nachgedacht werden sollte.