Es heißt Eulen nach Athen tragen, wenn man feststellt, daß in unseren Tagen die Geschäftspolitik der Betriebswirtschaften in hohem Maße durch die Be steuerung beeinflußt und gelenkt wird. Das gilt auen für die Kreditinstitute, obwohl die bankbetriebliche Forschung und Lehre die Einwirkungen der Besteuerung auf die Geschäftspolitik der Betriebswirtschaften des Kreditwesens bisher nur wenig beachtete. Um so mehr Aufmerksamkeit mußten die Kreditinstitute selbst den Fragen der Besteuerung widmen. Sie wurden und werden nicht müde in ihren Ver suchen, durch Eingaben ihrer Verbände an die Finanzverwaltung und Einfluß nahme auf die Gesetzgebung bankbetrieblichen Notwendigkeiten beim Vollzug und Erlaß der Steuergesetze und der zugehörigen Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen Geltung zu verschaffen. Sie bilden dabei nicht immer eine Einheitsfront. Ein kompliziertes System von steuerlichen Be günstigungen für verschiedene Arten von Kreditinstituten und Bankgeschäften hat dazu geführt, daß die nichtbegünstigten oder weniger stark begünstigten Banken versuchen, die gleichen Möglichkeiten der Steuerersparnis zu erlangen wie diejenigen Kreditinstitute, die die größten Begünstigungen genießen. In dieser Arbeit sollen die Art und das Ausmaß untersucht werden, in der die Kreditinstitute der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer unterliegen. Diese beiden Steuerarten habe ich auf Anregung meines verehrten Lehrers, Herrn Prof. Dr. Karl Friedrich Hagenmüller, ausgewählt, weil diese Steuern angesichts der relativ geringen Bedeutung der Umsatzsteuer im Kreditgewerbe zweifellos die Hauptkomponente der Steuerlast der Banken darstellen.
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