Die nach einem langen Zug durch das östliche Europa von einem Kreuzzug zurückgekehrten Ritter des Deutschen Ordens okkupierten in der Mitte des 13. Jahrhunderts im Baltikum liegende Gebiete an der Ostseeküste, u. a. auch das Samland, das bis dahin von den Prußen beherrscht wurde, die bereits Bernstein gewannen und mit ihm Handel trieben. Infolge des hohen Wertes, den Bernstein zur damaligen Zeit hatte, sicherten sich die neuen Machthaber ein Regalrecht, das dem der zuvor herrschenden Pomerellischen Herzöge in Westpreußen und Pommern ähnelte und von diesen sowie den frühen polnischen Königen (zuletzt Ladislaus I bis 1308) seit spätestens Mitte des 13. Jahrhunderts ausgeübt wurde. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde ein recht erheblicher Teil des gesamten baltischen Bernsteinaufkommens von hauptsächlich in Brügge und Lübeck ansässigen sogenannten Paternostermachern für die Herstellung von Rosenkränzen verwendet. Im Jahre 1617 wurde unter Kurfürst Johann Sigismund ein spezielles Bernsteinstrafgesetz erlassen, in dem ebenfalls Leib- und Todesstrafen für Zuwiderhandlungen angedroht wurden. Im 18. Jahrhundert wurde der sogenannten \"Strandeid\" eingeführt, der von allen erwachsenen Männern im Küstengebiet und von anderen Personen, die berechtigt waren, den Strand zu betreten, abgelegt werden musste. Die den Eid ablegenden Personen verpflichteten sich, keinen Bernstein zu entwenden und Personen zu denunzieren, die unrechtmäßig Bernstein besaßen. (Wiki)
Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahre 1887.
Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahre 1887.