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Gewinnzusagen sind für viele Verbraucher ein Ärgernis. Unternehmen verfolgen mit den Schreiben, die den Gewinn etwa eines Bargeldbetrages kundtun, lediglich eigene wirtschaftliche Ziele und beabsichtigen meist von Anfang an nicht, den Gewinn zu leisten. Deutschland ist diesem Phänomen mit 661a BGB entgegengetreten. Zu dieser Norm gibt das Buch eine umfassende Gesamtsicht. Es behandelt sowohl nationale als auch internationale Aspekte. Zunächst geht die Verfasserin auf die sachrechtlich-materiellen Probleme von 661a BGB ein; insbesondere ist unklar, wie sich die Gewinnzusage dogmatisch in das…mehr

Produktbeschreibung
Gewinnzusagen sind für viele Verbraucher ein Ärgernis. Unternehmen verfolgen mit den Schreiben, die den Gewinn etwa eines Bargeldbetrages kundtun, lediglich eigene wirtschaftliche Ziele und beabsichtigen meist von Anfang an nicht, den Gewinn zu leisten. Deutschland ist diesem Phänomen mit
661a BGB entgegengetreten. Zu dieser Norm gibt das Buch eine umfassende Gesamtsicht. Es behandelt sowohl nationale als auch internationale Aspekte. Zunächst geht die Verfasserin auf die sachrechtlich-materiellen Probleme von
661a BGB ein; insbesondere ist unklar, wie sich die Gewinnzusage dogmatisch in das deutsche Privatrecht einordnen lässt. Weiterhin wird die in der Praxis überaus bedeutsame Frage nach der internationalrechtlichen Qualifikation von Gewinnzusagen behandelt. Dabei wird sowohl auf die verfahrensrechtliche als auch auf die kollisionsrechtliche Qualifikation eingegangen. Abschließend werden praktische Unwägbarkeiten aufgezeigt und eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des
661a BGB sowie dessen internationalverfahrensrechtliche und kollisionsrechtliche Untermauerung gefordert.
Autorenporträt
Eva Schäper, Mag. iur., geboren 1977, studierte Rechtswissenschaft in Mainz, Glasgow und Berlin. Nach dem Ersten Staatsexamen war sie von 2002 bis 2003 an der Université de Genève und von 2003 bis 2008 an der Freien Universität Berlin Wissenschaftliche Mitarbeiterin. 2009 legte sie das Zweite Staatsexamen am Kammergericht Berlin ab und wurde an der Freien Universität promoviert.