Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg im Sommersemester 1989 als Habilitationsschrift angenommen. Nach Jahresbeginn 1989 erschienene Literatur hat noch in den FuBnoten Berucksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem hochverehrten akademischen Leh rer, Herrn Prof. Dr. Karl Doehring, des sen Forderung und Rat wichtige WeichensteHungen mitbestimmt haben. Seinen Anregungen ist die Arbei- nicht nur bei ubereinstimmenden Positionen - in hohem MaBe verpflichtet. Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen Abr. Frowein danke ich fur die stete Bereit schaft zum offenen Gedankenaustausch und fur nicht nur sachlich, sondern auch methodisch weiterfuhrende Einsichten. Auch den anderen Direktoren des Max-Planck-Instituts fur auslandisches offentliches Recht und Volker recht, Herrn Prof. Dr. Rudolf Bernhardt und Herrn Prof. Dr. Helmut Stein berger, bin ich fur manche Impulse sowie fur die Bereitschaft des Instituts direktoriums zu Dank verpflichtet, die Arbeit in die Reihe der "Beitrage" des Instituts aufzunehmen. Das Manuskript hat Frau Christa Schlechter mit geduldigem Einsatz er steHt. Frau Marina Makarov danke ich fur die bewundernswerte Prazision, die ihre redaktionelle Federfuhrung charakterisiert. Eingeschlossen in diesen Dank sei auch Frau Anneliese Neureither fur ihre engagierte Mitwirkung.
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