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Der Staat Indonesien erkennt die Existenz indigener Völker (MHA) an, wie dies in Artikel 18 B der Verfassung von 1945 geregelt ist, in dem es heißt: "Der Staat anerkennt und respektiert die gewohnheitsrechtlichen Gemeinschaftseinheiten und ihre traditionellen Rechte, solange sie noch leben und in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Gesellschaft und den Grundsätzen des Einheitsstaates der Republik Indonesien, die gesetzlich geregelt sind". Die Regionalregierung der Stadt Palu hat 2016 die regionale Verordnung Nr. 9 von 2016 über die traditionellen Kaili-Institutionen und die Verordnung des…mehr

Produktbeschreibung
Der Staat Indonesien erkennt die Existenz indigener Völker (MHA) an, wie dies in Artikel 18 B der Verfassung von 1945 geregelt ist, in dem es heißt: "Der Staat anerkennt und respektiert die gewohnheitsrechtlichen Gemeinschaftseinheiten und ihre traditionellen Rechte, solange sie noch leben und in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Gesellschaft und den Grundsätzen des Einheitsstaates der Republik Indonesien, die gesetzlich geregelt sind". Die Regionalregierung der Stadt Palu hat 2016 die regionale Verordnung Nr. 9 von 2016 über die traditionellen Kaili-Institutionen und die Verordnung des Bürgermeisters von Palu Nr. 38 von 2017 über die Leitlinien für die Umsetzung der traditionellen Kaili-Institutionen erlassen. Diese beiden Verordnungen zielen darauf ab, die Anerkennung der Kaili-Gewohnheitsrechtsgemeinschaft in Palu City zu gewährleisten.
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Autorenporträt
1. Prof. Dr. Esti Royani Trabalha como tutor na Universitas Terbuka, professor permanente na Universidade de 17 de agosto de 1945 em Samarinda2) Prof. Dr. Dian Damayanti Trabalha como editor EAI, Igi Global Publisher, IEEE e conselheiro Mendeley Elsevier 3) Dr. Ruliah, SH, MH Docente na Faculdade de Direito, Universidade HaluOleo, Kendari