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Verfassungsauslegung für Staatspraxis, Wissenschaft, Rechtsprechung und Studium Der in der 12. Auflage erscheinende Standardkommentar bietet der staatlichen wie administrativen Praxis, der Wissenschaft und Rechtsprechung eine auf dem allerneuesten Stand befindliche Arbeits- und Lösungshilfe bei schwierigen Fragen der Anwendung und Auslegung des Grundgesetzes; für junge Juristen - Studierende wie Referendare - ist er eine wertvolle methodische Orientierung bei der vertiefenden Einarbeitung in das Verfassungsrecht.
Der Kommentar informiert über die für die Staats- und Verwaltungspraxis
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Produktbeschreibung
Verfassungsauslegung für Staatspraxis, Wissenschaft, Rechtsprechung und Studium
Der in der 12. Auflage erscheinende Standardkommentar bietet der staatlichen wie administrativen Praxis, der Wissenschaft und Rechtsprechung eine auf dem allerneuesten Stand befindliche Arbeits- und Lösungshilfe bei schwierigen Fragen der Anwendung und Auslegung des Grundgesetzes; für junge Juristen - Studierende wie Referendare - ist er eine wertvolle methodische Orientierung bei der vertiefenden Einarbeitung in das Verfassungsrecht.

Der Kommentar informiert über die für die Staats- und Verwaltungspraxis entscheidende verfassungsgerichtliche Judikatur, die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung sowie das grundlegende Schrifttum. Zugleich werden gerade erst beschlossene Verfassungsänderungen im Wege der "Erstauslegung" bearbeitet.

Föderalismusreform II, SGB II-Reform und neue Rechtsprechung seit 2008
Die Autoren aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Staatspraxis kommentieren die Modernisierung der Finanzverfassung (Föderalismusreform II) und die grundgesetzliche Verankerung der Mischverwaltung zwischen Bund und Länder bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB-II-Reform), eine Vielzahl weiterer Verfassungsänderungen und natürlich die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei kann der Kommentar auf Autoren verweisen, die bei vielen Verfassungsänderungen als Kommissionsmitglieder, Sachverständige oder im Gesetzgebungsverfahren mitgearbeitet haben und somit eine authentische Auslegungshilfe anbieten.