Am 6. November 1958 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit eine Novelle des noch aus dem Jahr 1927 stammenden Deutschen Lebensmittelgesetzes. Damit fand eine seit den 1930er Jahren andauernde Debatte ihren vorläufigen Abschluss, die durch das Schlagwort "Gift in der Nahrung" geprägt war und mit der Verbraucherbewegung einen neuen politischen Akteur in das politische System der Bundesrepublik einführte.Es ging dabei um mehr als eine längst überfällige Anpassung der Gesetzgebung an die Bedingungen der industriellen Lebensmittelproduktion. Zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurde eine hochgradig politische Auseinandersetzung über die Chemisierung und Technisierung der modernen Welt geführt, die Risikopolitik und Präventionstechniken verband. In stetem Bezug auf den zivilisationskritischen Diskurs zur Vergiftung etablierte sich in der Bundesrepublik ein Gefüge der Verbraucherpolitik, das durch teils bekannte, teils neue soziale Akteure geprägt war, durch Lobbyisten, Reformer, Puristen, Experten, eifrige Ministerialbeamte, organisierte Konsumenten und die Aktivistinnen der Frauen- und Hausfrauenorganisationen.