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Seit Frühjahr 2008 werden »Datenskandale« bei bekannten Großunternehmen aufgedeckt, deren Ausmaß bis dahin unvorstellbar war. Dies hat das -Bewusstsein für den Datenschutz in der Öffentlichkeit und sogar bei den Entscheidungsträgern nachhaltig geschärft.
Der Gesetzgeber hat daraus erste Konsequenzen gezogen. Seit dem 1. September 2009 gilt §32 des Bundesdatenschutzgesetzes – die Kernvorschrift für den Arbeitnehmerdatenschutz, die zugleich auf alle »Beschäftigten« ausgedehnt wurde. Auch andere Bestimmungen, etwa die Absicherung des betrieblichen -Datenschutzbeauftragten und die Befugnisse…mehr

Produktbeschreibung
Seit Frühjahr 2008 werden »Datenskandale« bei bekannten Großunternehmen aufgedeckt, deren Ausmaß bis dahin unvorstellbar war. Dies hat das -Bewusstsein für den Datenschutz in der Öffentlichkeit und sogar bei den Entscheidungsträgern nachhaltig geschärft.
Der Gesetzgeber hat daraus erste Konsequenzen gezogen. Seit dem 1. September 2009 gilt §32 des Bundesdatenschutzgesetzes – die Kernvorschrift für den Arbeitnehmerdatenschutz, die zugleich auf alle »Beschäftigten« ausgedehnt wurde. Auch andere Bestimmungen, etwa die Absicherung des betrieblichen -Datenschutzbeauftragten und die Befugnisse der -Aufsichtsbehörde, sind im Sinne einer Verstärkung des Datenschutzes geändert worden.
Das vorliegende Handbuch hat eine gründliche Überarbeitung erfahren und stellt den gesamten Beschäftigtendatenschutz nach neuester Rechtslage dar. Zahlreiche Praxisbeispiele und Hinweise, wie sich die Beschäftigten und ihre Interessenvertreter gegen Überwachungsmaßnahmen zur Wehr setzen können, sind in das Werk eingearbeitet. Für Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Datenschützer, Rechtsanwälte und Richter ist dieses Buch wegweisend.

Die Kerninhalte:
- Wie steht es nach dem BDSG 2009 um den Arbeitnehmerdatenschutz?
- Wie sehen die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Datenschutz aus?
- Welches Kontrollpotential steckt in Technologien wie RFID, GPS, Handy-Ortung und gentechnischen Untersuchungen?
- Wann ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten?
- Wie kann sich der Einzelne wehren?
- Was können der betriebliche Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde nach neuem Recht tun?
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsräte und Personalräte?
Autorenporträt
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen.