Darf der Chef E-Mails der Mitarbeiter lesen? Darf er Videokameras installieren? Dürfen rechtswidrig erlangte Kenntnisse vor Gericht gegen die Beschäftigten verwendet werden? Wie verhalten sich Datenschutz und Compliance zueinander? Was ist beim Abschluss einer Betriebs-
vereinbarung zu beachten? Diese und viele andere Praxisfragen zum Datenschutz behandelt Wolfgang Däubler in seinem Handbuch.
Dabei hat die neue, 7. Auflage den Charakter eines völlig neuen Buchs: Denn mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gibt es auch für den Beschäftigtendatenschutz 2018 eine neue gesetzliche Grundlage. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird abgelöst, das "BDSG-neu" schließt nur die Lücken, die die Verordnung gelassen hat.
In den Betrieben muss sich vieles ändern. Auf die Arbeitgeberseite kommen zahlreiche Pflichten zu, deren Verletzung mit hohen Sanktionen bedroht ist. Dies gilt etwa für die Dokumentation aller datenschutzrelevanten Vorgänge, aber auch für alle Formen illegaler Datenverarbeitung.
Betriebsräte und Personalräte sollten darauf achten, dass die neuen Regeln im Interesse der Beschäftigten konsequent beachtet werden.
Klar und verständlich erläutert das Handbuch die neue Rechtslage und gibt Tipps, wie Betriebs- und Dienstvereinbarungen angepasst werden müssen.
Die Schwerpunkte der Neuauflage:
- Umfassende Darstellung der veränderten Rechtslage unter der EU-DSGVO
- Neues BDSG
- Handlungshilfen zur Umsetzung des neuen Rechts
Autor:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Eines seiner Spezialgebiete ist der Beschäftigtendatenschutz
vereinbarung zu beachten? Diese und viele andere Praxisfragen zum Datenschutz behandelt Wolfgang Däubler in seinem Handbuch.
Dabei hat die neue, 7. Auflage den Charakter eines völlig neuen Buchs: Denn mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gibt es auch für den Beschäftigtendatenschutz 2018 eine neue gesetzliche Grundlage. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird abgelöst, das "BDSG-neu" schließt nur die Lücken, die die Verordnung gelassen hat.
In den Betrieben muss sich vieles ändern. Auf die Arbeitgeberseite kommen zahlreiche Pflichten zu, deren Verletzung mit hohen Sanktionen bedroht ist. Dies gilt etwa für die Dokumentation aller datenschutzrelevanten Vorgänge, aber auch für alle Formen illegaler Datenverarbeitung.
Betriebsräte und Personalräte sollten darauf achten, dass die neuen Regeln im Interesse der Beschäftigten konsequent beachtet werden.
Klar und verständlich erläutert das Handbuch die neue Rechtslage und gibt Tipps, wie Betriebs- und Dienstvereinbarungen angepasst werden müssen.
Die Schwerpunkte der Neuauflage:
- Umfassende Darstellung der veränderten Rechtslage unter der EU-DSGVO
- Neues BDSG
- Handlungshilfen zur Umsetzung des neuen Rechts
Autor:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Eines seiner Spezialgebiete ist der Beschäftigtendatenschutz