Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger_innen
Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger_innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger_innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger_innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten.
Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger_innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer_innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.
Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger_innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger_innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger_innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten.
Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger_innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer_innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.