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Der Streit mehrerer (vermeintlicher) Gläubiger um "die" vollstreckbare Ausfertigung ist in der ZPO nicht geregelt. Er hat indes nicht nur eine verfahrensrechtliche, sondern insbesondere auch eine materiell-rechtliche Komponente. Die Arbeit untersucht daher, wie sich die Zwangsvollstreckung durch einen (vermeintlichen) Gläubiger - unter Berücksichtigung des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes - auf die materielle Rechtslage auswirkt. Ausgehend davon wird sodann die Frage beantwortet, welche (verfahrensrechtlichen) Optionen dem Gläubiger im Falle eines Konflikts zur Verfügung stehen. Dabei…mehr

Produktbeschreibung
Der Streit mehrerer (vermeintlicher) Gläubiger um "die" vollstreckbare Ausfertigung ist in der ZPO nicht geregelt. Er hat indes nicht nur eine verfahrensrechtliche, sondern insbesondere auch eine materiell-rechtliche Komponente. Die Arbeit untersucht daher, wie sich die Zwangsvollstreckung durch einen (vermeintlichen) Gläubiger - unter Berücksichtigung des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes - auf die materielle Rechtslage auswirkt. Ausgehend davon wird sodann die Frage beantwortet, welche (verfahrensrechtlichen) Optionen dem Gläubiger im Falle eines Konflikts zur Verfügung stehen. Dabei wird danach differenziert, ob bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiert oder nicht. Schließlich findet eine umfassende Auseinandersetzung mit der Vorschrift des
733 ZPO statt, da der (praktische) Konflikt insbesondere dadurch entsteht, dass es nach überwiegender Ansicht grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung geben darf.
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Autorenporträt
Daniel Köhler studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (2008-2009) und der Ruhr-Universität Bochum (2009-2014). Die Erste Prüfung legte er 2014 vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm ab. Seit 2013 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Rechts, Römisches Recht und Zivilverfahrensrecht von Prof. Dr. Fabian Klinck. 2019 wurde er durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum promoviert. Seit 2019 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bochum.