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Zentraler Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Fragestellung, ob die Justiz den Besonderheiten älterer Straftäter bereits hinreichend Rechnung trägt oder ob die Einführung spezieller ¿altersspezifischer¿ Normen geboten ist. Ziel ist zum einen die Skizzierung eines schärferen Bildes von der Person des älte-ren Täters und zum anderen die Erforschung des Umgangs der Justiz mit älteren Straftätern in rechtstatsächlicher Hinsicht. Untersucht wird die Behandlung älterer Straftäter im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung sowie ferner, ob sich Unterschiede zu jüngeren Straftätern…mehr

Produktbeschreibung
Zentraler Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Fragestellung, ob die Justiz den Besonderheiten älterer Straftäter bereits hinreichend Rechnung trägt oder ob die Einführung spezieller ¿altersspezifischer¿ Normen geboten ist. Ziel ist zum einen die Skizzierung eines schärferen Bildes von der Person des älte-ren Täters und zum anderen die Erforschung des Umgangs der Justiz mit älteren Straftätern in rechtstatsächlicher Hinsicht. Untersucht wird die Behandlung älterer Straftäter im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung sowie ferner, ob sich Unterschiede zu jüngeren Straftätern hinsichtlich Strafzumessung, Strafvollstreckung und Strafvollzug ergeben. Hierzu erfolgt exemplarisch die Analyse der Strafverfolgung älterer Menschen wegen Diebstahls. Im Mittelpunkt steht die Rechtstatsächlichkeit, also der tatsächliche Umgang von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht mit älteren Beschuldigten. Anknüpfend an die Untersuchungsergebnisse werden Reformvorschläge hinsichtlich der Behandlung älterer Straftäter aufgezeigt.
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