Das mit 1. Juli in Kraft getretene in seither bereits durch vier Novellen erweiterte Gleichbehandlungsgesetz normiert ein umfassendes Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierungen in privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen.
Mittlerweile gibt es dazu einen umfangreichen Bestand an Judikatur und Literatur. Innerstaatlich gilt es dabei, die Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ebenso zu berücksichtigen wie die Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate, des Verwaltungsgerichtshofs und die Gutachten der durch das Gleichbehandlungsgesetz selbst eingerichteten Gleichbehandlungskommission. Bei der Auslegung des Diskriminierungsverbots spielen darüber hinaus europarechtliche Bestimmungen, wie etwas die EG Gleichbehandlungsrichtlinien und die Entscheidungen des EUGH eine wesentliche Rolle.
Der Kommentar will Anwendern und Betroffenen den Umgang mit dem Gleichbehandlungsgesetz erleichtern: Erstens wird eine umfassende Kommentierung vorgenommen und zweitens werden in einem gesonderten Anhang alle maßgeblichen nationalen Gleichbehandlungsbestimmungen für private und öffentliche Arbeitgeber sowie die EU-Bestimmungen und sonstige internationale Abkommen dargestellt.
Mittlerweile gibt es dazu einen umfangreichen Bestand an Judikatur und Literatur. Innerstaatlich gilt es dabei, die Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ebenso zu berücksichtigen wie die Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate, des Verwaltungsgerichtshofs und die Gutachten der durch das Gleichbehandlungsgesetz selbst eingerichteten Gleichbehandlungskommission. Bei der Auslegung des Diskriminierungsverbots spielen darüber hinaus europarechtliche Bestimmungen, wie etwas die EG Gleichbehandlungsrichtlinien und die Entscheidungen des EUGH eine wesentliche Rolle.
Der Kommentar will Anwendern und Betroffenen den Umgang mit dem Gleichbehandlungsgesetz erleichtern: Erstens wird eine umfassende Kommentierung vorgenommen und zweitens werden in einem gesonderten Anhang alle maßgeblichen nationalen Gleichbehandlungsbestimmungen für private und öffentliche Arbeitgeber sowie die EU-Bestimmungen und sonstige internationale Abkommen dargestellt.