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Das Werk beleuchtet sowohl historische als auch soziale Entwicklungen des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität, um vor diesem Hintergrund die Entstehung und den aktuellen Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) 2001 im Detail vorzustellen. Dabei wird auf Parallelen zum geltenden Ehe- und Familienrecht Bezug genommen und der Umfang der Neuregelung aufgezeigt. Ausgehend von einer ausführlichen Kritik zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 (BVerfG E 105, 313 ff.) zur Verfassungsmäßigkeit des LPartG werden systematische Kriterien entwickelt, um eine "Reform der Reform"…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk beleuchtet sowohl historische als auch soziale Entwicklungen des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität, um vor diesem Hintergrund die Entstehung und den aktuellen Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) 2001 im Detail vorzustellen. Dabei wird auf Parallelen zum geltenden Ehe- und Familienrecht Bezug genommen und der Umfang der Neuregelung aufgezeigt. Ausgehend von einer ausführlichen Kritik zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 (BVerfG E 105, 313 ff.) zur Verfassungsmäßigkeit des LPartG werden systematische Kriterien entwickelt, um eine "Reform der Reform" anzuregen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der verfassungsrechtlichen Institutionsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) und ihrer Bedeutung im Verhältnis zum grundrechtlichen Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 GG) gewidmet. Als abschließender Einflussfaktor der anhaltenden Diskussion um das Recht der Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden europäische Bezüge im Wege der Rechtsvergleichung in die Erörterung einbezogen. Dadurch erfolgt zugleich eine Darstellung des Rechts homosexueller Gemeinschaften sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften im europäischen Ausland. Zusammen mit einer Untersuchung der Bedeutung europäischen Primär- und Sekundärrechts für eine anzustrebende Umgestaltung des deutschen LPartG 2001 bilden die Ausführungen zu Rechtsordnungen des europäischen Auslands den Kern des zweiten Teilbandes.