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Ausgehend von einer gemeinsamen europäischen Verfassungstradition setzt sich diese Arbeit mit der Frage auseinander, ob es im englischen Rechtssystem ein dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vergleichbares Rechtsprinzip gibt. Nach einem historischen Überblick untersucht die Autorin schwerpunktmäßig die durch die Einführung des Human Rights Act 1998 eingetretenen Änderungen im englischen Menschenrechtsverständnis und stellt sodann die erste höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem auf Artikel 14 EMRK beruhenden Konventionsrecht des Human Rights Act 1998 dar.…mehr

Produktbeschreibung
Ausgehend von einer gemeinsamen europäischen Verfassungstradition setzt sich diese Arbeit mit der Frage auseinander, ob es im englischen Rechtssystem ein dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vergleichbares Rechtsprinzip gibt. Nach einem historischen Überblick untersucht die Autorin schwerpunktmäßig die durch die Einführung des Human Rights Act 1998 eingetretenen Änderungen im englischen Menschenrechtsverständnis und stellt sodann die erste höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem auf Artikel 14 EMRK beruhenden Konventionsrecht des Human Rights Act 1998 dar. Abschließend wird anhand eines Vergleiches mit der historischen Entwicklung des allgemeinen Gleichheitssatzes in Deutschland ein Ausblick auf die englische Rechtsentwicklung genommen.
Autorenporträt
Die Autorin: Andrea Bästlein, geboren 1972 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und East Anglia in Norwich (England). Sie ist als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Sie ist zudem Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht.